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   OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20   

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OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20 (https://dejure.org/2020,23452)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15.07.2020 - 2 B 88/20 (https://dejure.org/2020,23452)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 2 B 88/20 (https://dejure.org/2020,23452)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
    Auszug aus OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    Von ihnen geht aber keine (grundsätzliche) Bindungswirkung aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, juris Rn. 18 ff; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 16 und Urt. v. 14.02.2020 - 2 B 23/20, juris Rn. 25).

    Entscheidend ist die umfassende, einzelfallbezogene Abwägung nach § 53 Abs. 2 AufenthG , die insbesondere unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 8 EMRK zu erfolgen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 21).

    Gleichwohl kommt dem Kindeswohl weder nach der EMRK noch nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor entgegenstehenden öffentlichen Interessen (hier: der Verhütung von Straftaten) zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.2015 - 1 B 26/15, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 29).

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    Voraussetzung für die Berücksichtigung generalpräventiver Interessen ist, dass die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis daran besteht, über eine strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11, juris Rn. 17).

    Es muss von einer derartigen Straftat eine besonders hohe Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft ausgehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 65.19

    Das Zusammenleben eines Ausländers in familiärer Lebensgemeinschaft mit seinem

    Auszug aus OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    Das Verwaltungsgericht hat im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ersichtlich die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) entwickelten Aspekte berücksichtigt, unter denen eine ausnahmsweise Gewährung eines Aufenthaltsrechts nach Art. 20 AEUV wegen einer wirtschaftlichen oder affektiven Abhängigkeit des (minderjährigen) Unionsbürgers vom nicht aufenthaltsberechtigten drittstaatsangehörigen Elternteil bestehen kann (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 13.09.2016 - C-304/14 - Rn. 50, siehe auch Urt. v. 08.03.2011 - C-34/09 [ECLI:EU:C:2011:124], Ruiz Zambrano - und vom 13.09.2016 - C-165/14 [ECLI:EU:C:2016:675], Rendon Marin - sowie BVerwG, Beschl. v. 21.01.2020 - 1 B 65/19, juris Rn. 10 unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 10.05.2017 - C-133/15 [ECLI:EU:C:2016:659], Chavez-Vilchez u.a. - Rn. 71).

    Der Wegfall von Faktoren, die dem Kindeswohl dienen bzw. am besten entsprechen, sind nicht schon gleichbedeutend mit einer Kindeswohlgefährdung bzw. -schädigung (BVerwG, Beschl. v. 21.01.2020 - 1 B 65/19, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

    Auszug aus OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    Ähnlich wie bei schweren Gewaltdelikten (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 2) ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die erneute Begehung solcher Straftaten ernsthaft droht.

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländer zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 26).

  • OVG Bremen, 26.09.2019 - 2 B 214/19
    Auszug aus OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Ähnlich wie bei schweren Gewaltdelikten (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 2) ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die erneute Begehung solcher Straftaten ernsthaft droht.

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    Der Begriff des "Privatlebens" i.S.v. Art. 8 EMRK umfasst die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen ansässigen Zuwanderern und der Gesellschaft, in der sie leben ( EGMR , Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. NL, juris Rn. 59; OVG Bremen, Beschl. v. 17.01.2019 - 1 B 333/18 -, juris Rn. 19).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländer zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 26).

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auszug aus OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    Das Verwaltungsgericht hat im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ersichtlich die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) entwickelten Aspekte berücksichtigt, unter denen eine ausnahmsweise Gewährung eines Aufenthaltsrechts nach Art. 20 AEUV wegen einer wirtschaftlichen oder affektiven Abhängigkeit des (minderjährigen) Unionsbürgers vom nicht aufenthaltsberechtigten drittstaatsangehörigen Elternteil bestehen kann (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 13.09.2016 - C-304/14 - Rn. 50, siehe auch Urt. v. 08.03.2011 - C-34/09 [ECLI:EU:C:2011:124], Ruiz Zambrano - und vom 13.09.2016 - C-165/14 [ECLI:EU:C:2016:675], Rendon Marin - sowie BVerwG, Beschl. v. 21.01.2020 - 1 B 65/19, juris Rn. 10 unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 10.05.2017 - C-133/15 [ECLI:EU:C:2016:659], Chavez-Vilchez u.a. - Rn. 71).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    Das Verwaltungsgericht hat im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ersichtlich die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) entwickelten Aspekte berücksichtigt, unter denen eine ausnahmsweise Gewährung eines Aufenthaltsrechts nach Art. 20 AEUV wegen einer wirtschaftlichen oder affektiven Abhängigkeit des (minderjährigen) Unionsbürgers vom nicht aufenthaltsberechtigten drittstaatsangehörigen Elternteil bestehen kann (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 13.09.2016 - C-304/14 - Rn. 50, siehe auch Urt. v. 08.03.2011 - C-34/09 [ECLI:EU:C:2011:124], Ruiz Zambrano - und vom 13.09.2016 - C-165/14 [ECLI:EU:C:2016:675], Rendon Marin - sowie BVerwG, Beschl. v. 21.01.2020 - 1 B 65/19, juris Rn. 10 unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 10.05.2017 - C-133/15 [ECLI:EU:C:2016:659], Chavez-Vilchez u.a. - Rn. 71).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    Eine Ausweisung kann auch nach dem seit dem 01.01.2016 geltenden Ausweisungsrecht auf generalpräventive Gründe gestützt werden (BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21/18, juris Rn. 17).
  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger

    Auszug aus OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    Das Verwaltungsgericht hat im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ersichtlich die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) entwickelten Aspekte berücksichtigt, unter denen eine ausnahmsweise Gewährung eines Aufenthaltsrechts nach Art. 20 AEUV wegen einer wirtschaftlichen oder affektiven Abhängigkeit des (minderjährigen) Unionsbürgers vom nicht aufenthaltsberechtigten drittstaatsangehörigen Elternteil bestehen kann (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 13.09.2016 - C-304/14 - Rn. 50, siehe auch Urt. v. 08.03.2011 - C-34/09 [ECLI:EU:C:2011:124], Ruiz Zambrano - und vom 13.09.2016 - C-165/14 [ECLI:EU:C:2016:675], Rendon Marin - sowie BVerwG, Beschl. v. 21.01.2020 - 1 B 65/19, juris Rn. 10 unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 10.05.2017 - C-133/15 [ECLI:EU:C:2016:659], Chavez-Vilchez u.a. - Rn. 71).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 LB 365/12

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Befristung der Ausweisung auf

  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 10 ZB 15.2080

    Ausweisung wegen Gewaltstraftaten

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-133/15

    Chavez-Vilchez u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art.

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 10 ZB 20.249

    Ausweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen wegen Verurteilungen nach

  • OVG Bremen, 25.07.2019 - 2 B 69/19
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

  • OVG Bremen, 17.01.2019 - 1 B 333/18

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. Art. 8 EMRK; Duldung wegen

  • OVG Bremen, 05.07.2019 - 2 B 98/18

    Ausweisung, Abschiebungsandrohung - Abschiebungsandrohung; Ankunftsnachweis;

  • OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Ausweisung;

  • OVG Bremen, 14.08.2019 - 2 B 159/19
  • VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22

    Ausweisung - Ausweisung

    Ohne entsprechende Hinweise kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich Beschränkungen, denen die Beziehung durch die Strafhaft unterliegt, nach der Entlassung fortsetzen werden (VGH B-W, B. v. 21.1.2020 - 11 S 3477/19; OVG Bremen, B. v. 15.7.2020, 2 B 88/20, jeweils juris).

    Bremen, B. v. 15.7.2020 - 2 B 88/20, juris).

    Angesichts der verheerenden Auswirkungen, die illegale Betäubungsmittel für Leben und Gesundheit der Bevölkerung haben, ist eine konsequente Vorgehensweise der Behörden gegen Personen, die diese Substanzen verbreiten, gerechtfertigt und kann daher das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung trotz einer schützenswerten Beziehung zu minderjährigen deutschen Kindern und einer deutschen Lebensgefährtin überwiegen (vgl. OVG Bremen, B. v. 15.7.2020 - 2 B 88/20, juris).

  • VG Saarlouis, 09.06.2021 - 6 L 383/21

    Ausweisung eines marokkanischen Staatsangehörigen wegen Drogenhandels

    dazu auch OVG Bremen, Urteil vom 15.07.2020, 2 B 88/20, zitiert nach juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 18.07.1979, 1 BvR 650/77, wonach Rauschgiftdelikte zu den gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Delikten gehören, die ein Ausweisungsinteresse auch aus generalpräventiven Gründen grundsätzlich zu rechtfertigen vermögen; ferner Kammerurteil vom 30.03.2021, 6 K 1937/18.

    So ausdrücklich auch OVG Bremen, Urteil vom 15.07.2020, 2 B 88/20, a.a.O., m.w.N.

  • VG Freiburg, 19.12.2022 - 7 K 3853/20

    Ausweisung eines syrischen Straftäters

    Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz betreffen das Schutzgut "Leben und Gesundheit", welches einen hohen Rang in der Hierarchie der in den Grundrechten enthaltenen Wertordnung einnimmt (BVerwG, Urt. v. 14.05.2013 - 1 C 13.12 -, juris Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 67; OVG Bremen, Urt. v. 15.07.2020 - 2 B 88/20 -, juris).
  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose;

    vgl. zu ähnlichen Konstellationen: OVG Bremen, Urteil vom 15. Juli 2020 - 2 B 88/20 -, juris, Rn. 13; OVG Saarland, Beschluss vom 27. August 2014 - 2 D 282/14 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 14. August 2019 - 18 A 1127/16 -, juris, Rn. 31.
  • OVG Bremen, 02.03.2021 - 2 B 328/20
    Ohne entsprechende Hinweise kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich Beschränkungen, denen die Beziehung durch die Strafhaft unterliegt, nach der Entlassung fortsetzen werden (OVG Bremen, Beschl. v. 15.07.2020 - 2 B 88/20, juris Rn. 26; VGH B-W, Beschl. v. 21.01.2020 - 11 S 3477/19, juris, Rn. 64).
  • VG Saarlouis, 08.06.2022 - 6 K 823/21

    Ausweisung eines marokkanischen Staatsangehörigen wegen Drogenhandels

    dazu auch OVG Bremen, Urteil vom 15.07.2020, 2 B 88/20, zitiert nach juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 18.07.1979, 1 BvR 650/77, wonach Rauschgiftdelikte zu den gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Delikten gehören, die ein Ausweisungsinteresse auch aus generalpräventiven Gründen grundsätzlich zu rechtfertigen vermögen; ferner Kammerurteil vom 30.03.2021, 6 K 1937/18.

    So ausdrücklich auch OVG Bremen, Urteil vom 15.07.2020, 2 B 88/20, a.a.O., m.w.N.

  • VG Magdeburg, 13.10.2020 - 8 A 350/19

    Prüfung der Fristlänge des Einreise- und Aufenthaltsverbots im Rahmen der

    So genügt für die Annahme einer Rückfallwahrscheinlichkeit im Bereich des Handels mit Betäubungsmitteln der Art von Heroin und Kokain als sogenannte harte Drogen auf Grund der in Rede stehenden Gefährlichkeit dieser Substanzen für eine Abhängigkeit durch ihren Konsum bereits eine moderate Wahrscheinlichkeit (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 15.07.2020 - 2 B 88/20 -, juris, Rn. 10; Urteil vom 14.08.2019 - 2 B 159/19 -, juris, Rn. 11).
  • VG Bremen, 12.07.2021 - 4 K 1545/19

    Zeitliche Befristung der Ausweisung und Durchführung einer Abschiebung, Urteil

    Ohne entsprechende Hinweise kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich Beschränkungen, denen die Beziehung durch die Strafhaft unterliegt, nach der Entlassung fortsetzen werden (OVG Bremen, Beschl. v. 15.07.2020 - 2 B 88/20, juris Rn. 26; VGH B- W, Beschl. v. 21.01.2020 - 11 S 3477/19, juris, Rn. 64).
  • VG Saarlouis, 03.02.2022 - 6 K 1716/19

    Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland wegen erheblicher Straffälligkeiten

    dazu auch OVG Bremen, Urteil vom 15.0.2020, 2 B 88/20, zitiert nach juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 18.07.1979, 1 BvR 650/77, wonach Rauschgiftdelikte zu den gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Delikten gehören, die ein Ausweisungsinteresse auch aus generalpräventiven Gründen grundsätzlich zu rechtfertigen vermögen; ferner Kammerurteil vom 30.03.2021, 6 K 1937/18.
  • VG Saarlouis, 30.01.2023 - 6 K 114/21

    Ausweisung eines syrischen Staatsangehörigen wegen mehrfacher Straffälligkeit

    dazu auch OVG Bremen, Urteil vom 15.07.2020, 2 B 88/20, zitiert nach juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 18.07.1979, 1 BvR 650/77, wonach Rauschgiftdelikte zu den gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Delikten gehören, die ein Ausweisungsinteresse auch aus generalpräventiven Gründen grundsätzlich zu rechtfertigen vermögen; ferner Kammerurteile vom 30.03.2021, 6 K 1937/18, sowie vom 03.02.2022, 6 K 1716/19.
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